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Liebe Schwimmfreunde,

zum Download findet ihr die geänderte Ausschreibung zum Bezirkskader 2020 / 2021 (Stand 14.5.2020)

pdf-325 Ausschreibung Bezirkskader 2020 / 2021 Beliebt Datum-325Donnerstag, 14. Mai 2020 18:12 Version: Dateigröße-325 203.35 KB Download

Anmerkung zu den Kadernormen:

In der kommenden Saison werden die Kadernormen im LSN für die Schwimmer von 10-12 Jahren wbl. und 10-13 Jahren mnl. auf 10 Rudolphpunkte angehoben. Man rechnet im gesamten Bereich des LSN mit 50-60% weniger Kadersportlern. Diese Sportler würden auf den Bezirkskader zurückfallen. Dem gegenüber ist aber auch jetzt schon die Kaderstärke im Bezirkskader zu groß. Aus diesem Grund wurden neue Normen auf Grundlage der Rudolphpunkte festgelegt.

Zielgruppe zur Aufnahme in den Bezirkskader Weser-Ems 2020 / 2021

  • Schwimmerinnen und Schwimmer der Jahrgänge 2011 bis 2008.
  • Die Schwimmerinnen und Schwimmer müssen die in der Ausschreibung angegebenen Kaderkriterien erfüllen.
  • Schwimmerinnen und Schwimmer, die in der Saison 2018 / 2019 dem Landeskader des LSN angehören, können nicht in den Bezirkskader aufgenommen werden.

Aufgrund der Einschränkungen aufgrund der Pandemie COVID-19 SARS-COV-2 hinsichtlich der Qualifikationsmöglichkeiten werden SportlerInnen der Geburtsjahrgänge 2008-2010, die in der Saison 2019/2020 dem Bezirkskader angehören,
auch in der kommenden Saison 2020/2021 weiterhin dem Bezrikskader angehören, sofern sie sich nicht für den LSN-Kader qualifiziert haben bzw. durch Startrechtwechsel den Zuständigkeitsbereich des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems verlassen haben.

Der Kaderantrag ist in diesem Jahr erstmals online auszufüllen.

Dazu muss der Anmeldende als Nutzer unserer personalisierten Leistungen registriert sein.

Diese Registrierung ist über Michael Speer (michael.speer(at)bsv-weser-ems.de) möglich. Zwingend notwendig dafür sind die Angaben von Name, Vereinszugehörigkeit und der E-Mail-Adresse.

Weitere Angaben wie Anschrift und Telefonnummer sind optional.

Für SportlerInnen, die aufgrund der oben genannten Sonderregel im Bezirkskader verbleiben, muss kein neuer Kaderaufnahmeantrag gestellt werden.

(mo)

   
© Michael Speer für den Bezirksschwimmverband Weser-Ems