Die WB macht keine Vorgaben, wer in der Vorbereitung eines Wettkampfes das Kampfgericht verpflichtend zu entwerfen hat. Für Landes- und Bezirksmeisterschaften erfolgt dies nach entsprechenden Beschlüssen der Kampfrichter-Obleute immer durch den / die Veranstaltungsschiedsrichter / in. Bei Vergleichswettkämpfen wäre diese Vorgehensweise ebenfalls wünschenswert, weil der / die jeweilige Veranstaltungsschiedsrichter / in auch dort die Gesamtverantwortung für die WB-gerechte Durchführung des Wettkampfes trägt. Aus Vereinfachungsgründen übernehmen aber häufig die ausrichtenden Vereine einen ersten Entwurf für ein Kampfgericht zu erstellen. In beiden Fällen gelten diese Leitlinien. Korrekturen und Ergänzungswünsche bitte an Michael Speer
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Daten
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Dateigröße |
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Autor |
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Erstelldatum |
25.11.2012 14:33:24 |
Erstellt von |
Christian Kropp |
Änderungsdatum |
25.01.2018 21:31:13 |
Geändert von |
Michael Speer |
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