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Kampfrichterfortbildung Oldenburg 2024

Beginn:
25. Okt 2024
Ende:
25. Okt 2024
Anmelde​schluss:
10. Okt 2024
Kurs-Nr.:
FOBI-2024-10-26-OL
Preis:
20,00 EUR pro Teilnehmer
Ort:
Vereinsheim des Oldenburger SV, Mühlenhofsweg 80, 26125 Oldenburg
Überweisungszeitpunkt:
15.10.2024
Ausrichter:
Oldenburger SV
Lehrgangsinhalt (Kurzform):
Kampfrichterfortbildung für Wettkampfrichter und Auswerter

Beschreibung

Ausschreibung

für die Kampfrichterfortbildung für die Gruppen Wettkampfrichter und Auswerter

Lehrgangsinhalte: 

Theoretische und praktische Fortbildung für Wettkampfrichter, Auswerter und/oder Protokollführer.

Lehrgangsgebühr:

20 € je Teilnehmer (inkl. Getränke). Teilnehmer, deren Vereine ihren Sitz nicht im Bereich des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems haben, zahlen 22,50 € pro Person.

Die Lehrgangsgebühr ist von den meldenden Vereinen in einer Summe bis zum  nach dem Meldeschluss auf das Konto des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems e.V. zu überweisen. Als Verwendungszweck ist die Kursnummer sowie der Vereinsname anzugeben.

Die Erstattung einer gezahlten Lehrgangsgebühr ist nur möglich, wenn der meldende Verein die Meldung bis zum Meldeschluss zurückzieht oder der Lehrgang vom Veranstalter abgesagt wird. Kann ein(e) Teilnehmer(in) nach dem Meldeschluss kurzfristig nicht an dem Lehrgang teilnehmen (Krankheit o.ä.), kann der meldende Verein ohne zusätzliche Gebühren einen(e) Ersatzteilnehmer(in) stellen. Ist dies nicht möglich, verbleiben die gezahlten Gebührenauf jeden Fall beim Veranstalter.

Kontaktanschrift

Michael Speer
Droste-Hülshoff-Ring 14
27753 Delmenhorst

Mail: michael.speer@bsv-weser-ems.de

Form der Meldung:

Per Anmeldeformular auf der Bezirkshomepage. Annahme der Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs – solange der (Platz-) Vorrat reicht.

Datenschutz:

Im Rahmen der Lehrgangsbearbeitung und Kampfrichterlisten erhebt, verarbeitet und nutzt der Bezirksschwimmverband für die Lehrgangsmaßnahme und die Kampfrichterdatenbank personenbezogene Daten der Teilnehmenden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Bei den erforderlichen personenbezogenen Daten handelt es sich um den vollständigen Namen, das Geschlecht, die Anschrift mit Straßenname, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsangabe, das Geburtsdatum, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Vereinszugehörigkeit, Lehrgangsdatum, Gültigkeit des Kampfrichterausweises und die Art der Kampfrichterausbildung.

Durch Übersendung des Anmeldeformulars erklären die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter gleichzeitig ihre Einwilligungserklärung zu der Nutzung der personenbezogenen Daten. 

Mit Abgabe der Meldungen bestätigen die meldenden Vereine / Personen, dass alle gemeldeten Lehrgangsteilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter keine Einwände gegen die Veröffentlichung von Namen und Fotos im Rahmen der öffentlichen Berichterstattung (v.a. über die verbandseigene Homepage) erheben.

Hinweise

Zum Lehrgang ist von jedemTeilenhmer der vorhandne Kampfrichterausweis mitzubringen. Auf der BSV-Homepage (Bereich Schwimmen / Kampfrichter / Lehräng) ist ein ausführlicher Themen- und Zeitplan zur Vorbereitung zu finden

Neben persönliches Schreibzeug sollten alle Kampfirchter aktuelle Wettkampfbestimmungen (v.a. Fachteil Schwimmen) mitbringen. Diese sind auf der Website des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V. unter www.dsv.de im Bereich schwimmen / service / Regelwerke zu finden.

Durch Abgabe der Meldungen bestätigt der meldende Verein, dass die von ihm gemeldeten Personen weder von ihm noch von einem Dritten im Zusammenhang mit der Ausübung des Schwimmsports Gelder oder sonstige Vorteile erhalten, die über eine übliche Aufwandsentschädigung hinausgehen, und dass damit § 67 a Abs. 3 Abgabenordnung beachtet wird (entsprechende Zahlungen können auch bereits bei Beträgen von unter 400 € vorliegen, vgl. § 67 a Abs. 3 Tz. 33 Abgabenordnung).

Einschränkungen

Der Rahmen der tatsächlichen Durchführung der Veranstaltung richtet sich nach den behördlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Pandemie Covid-19 Sars-CoV-2. Je nach zum aktuellen Zeitpunkt gelten Regeln, können auch die "2G+"-Regeln oder weitere besondere Maßnahmen verlangt werden. Die dafür anfallenden Kosten werden nicht vom Bezirksschwimmverband Weser-Ems übernommen.

 


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© Michael Speer für den Bezirksschwimmverband Weser-Ems