Breitensportfortbildung - „richtig“ schwimmen lernen
- Beginn:
- 26. Apr 2025
- Ende:
- 26. Apr 2025
- Anmeldeschluss:
- 11. Apr 2025
- Kurs-Nr.:
- BS-2025-04-26-BZA
- Preis:
- 25,00 EUR pro Teilnehmer
- Ort:
- Gymnasium/Hallenbad Bad Zwischenahn, Humboldtstraße, 26160 Bad Zwischenahn
- Veranstalter:
- Bezirksschwimmverband Weser-Ems e.V.
- Überweisungszeitpunkt:
- 14.04.2025
- Ausrichter:
- Bezirksschwimmverband Weser-Ems
- Besonderheit:
- Der Lehrgang wird zur Fortbildung der Breitensportlizenz C Profil Kinder und Jugendliche mit 8 LE anerkannt
Beschreibung
Ausschreibung
für die Breitensportlehrgang (BS)
Lehrgangsinhalte: |
Was ist „richtig“ schwimmen? Auswahl und Vermittlung einer geeigneten „Erstschwimmart“
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Lizenz: |
Der Lehrgang wird zur Fortbildung Breitensportlizenz C Profil Kinder und Jugendliche mit 8 LE-Einheiten anerkannt. |
Lehrgangsgebühr: |
25 € je Teilnehmer. Teilnehmer, deren Vereine ihren Sitz nicht im Bereich des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems haben, zahlen 30 € pro Person. Die Lehrgangsgebühr ist von den meldenden Vereinen in einer Summe bis spätestens 3 Tage nach dem Meldeschluss auf das Konto des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems e.V. zu überweisen. Als Verwendungszweck ist die Kursnummer sowie der Vereinsname anzugeben. Die Erstattung einer gezahlten Lehrgangsgebühr ist nur möglich, wenn der Lehrgang vom Veranstalter abgesagt wird. Kann ein(e) Teilnehmer(in) nach der Anmeldung nicht an dem Lehrgang teilnehmen (Krankheit o.ä.), kann der meldende Verein ohne zusätzliche Gebühren einen(e) Ersatzteilnehmer(in) stellen. Ist dies nicht möglich, verbleiben die gezahlten Gebührenauf jeden Fall beim Veranstalter. |
Kontaktanschrift |
Hannah Sutcliffe Mail: hannah.sutcliffe@bsv-weser-ems.de |
Meldeschluss: |
11.04.2025 |
Form der Meldung: |
Per Anmeldeformular auf der Bezirkshomepage. Annahme der Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs – solange der (Platz-) Vorrat reicht. |
Datenschutz: |
Im Rahmen der Lehrgangsbearbeitung und Kampfrichterlisten erhebt, verarbeitet und nutzt der Bezirksschwimmverband für die Lehrgangsmaßnahme und die Kampfrichterdatenbank personenbezogene Daten der Teilnehmenden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Bei den erforderlichen personenbezogenen Daten handelt es sich um den vollständigen Namen, das Geschlecht, die Anschrift mit Straßenname, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsangabe, das Geburtsdatum, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Vereinszugehörigkeit, Lehrgangsdatum und die Art der Fortbildung. Durch Übersendung des Anmeldeformulars erklären die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter gleichzeitig ihre Einwilligungserklärung zu der Nutzung der personenbezogenen Daten. Mit Abgabe der Meldungen bestätigen die meldenden Vereine / Personen, dass alle gemeldeten Lehrgangsteilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter keine Einwände gegen die Veröffentlichung von Namen und Fotos im Rahmen der öffentlichen Berichterstattung (v.a. über die verbandseigene Homepage) erheben. |
Hinweise |
Durch Abgabe der Meldungen bestätigt der meldende Verein, dass die von ihm gemeldeten Personen weder von ihm noch von einem Dritten im Zusammenhang mit der Ausübung des Schwimmsports Gelder oder sonstige Vorteile erhalten, die über eine übliche Aufwandsentschädigung hinausgehen, und dass damit § 67 a Abs. 3 Abgabenordnung beachtet wird (entsprechende Zahlungen können auch bereits bei Beträgen von unter 400 € vorliegen, vgl. § 67 a Abs. 3 Tz. 33 Abgabenordnung). |