Auswerterausbildung Wilhelmshaven
- Beginn:
- 10. Mai 2025
- Ende:
- 24. Mai 2025
- Anmeldeschluss:
- 3. Mai 2025
- Kurs-Nr.:
- AW-2025-05-10-WHV
- Preis:
- 65,00 EUR pro Teilnehmer
- Ort:
- Vereinsheim STV Wilhelmshaven, Flutstrasse 130, 26388 Wilhelmshaven
- Veranstalter:
- Bezirksschwimmverband Weser-Ems e.V.
Datum | Beginn | Ende | Dauer | Raum |
10. Mai 2025 | 10:00 | 15:00 | STV Sportheim | |
24. Mai 2025 | 10:00 | 15:00 | STV Sportheim |
Beschreibung
Ausschreibung
für die Auswerterausbildung (AW)
Lehrgangsinhalte: |
Theoretische und praktische Kenntnisse für alle Positionen der Kampfrichter-Gruppe „Auswerter“ (Auswerter und Protokollführer). |
Lehrgangsumfang |
Der Lehrgang besteht aus 2 Tage Therorischen Unterricht und 3 Praxiseinsätze auf mindestens 3 Veranstaltungen. |
Lehrgangsgebühr: |
65 € je Teilnehmer (inkl. Getränke und Imbiss beim Theorieteil). Teilnehmer, deren Vereine ihren Sitz nicht im Bereich des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems haben, zahlen 70 € pro Person. Die Lehrgangsgebühr ist von den meldenden Vereinen in einer Summe bis zum spätestens 4 Tage vor Lehrgangsbeginn auf das Konto des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems e.V. zu überweisen. Als Verwendungszweck ist „AW-2025-05-10-WHV“ sowie der Vereinsname anzugeben. Die Erstattung der gezahlten Lehrgangsgebühr ist nur möglich, wenn der meldende Verein die Meldung bis zum Meldeschluss zurückzieht oder der Lehrgang vom Veranstalter abgesagt wird. Kann ein Teilnehmer nachdem Meldeschluss kurzfristig nicht an dem Lehrgang teilnehmen (Krankheit o.ä.), kann der meldende Verein ohne zusätzliche Gebühren einen Ersatzteilnehmer stellen. Ist dies nicht möglich, verbleiben die gezahlten Gebühren beim Veranstalter. |
Kontaktanschrift |
Stefan Neumann
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Meldeschluss: |
02.05.2025 19:00 Uhr |
Form der Meldung: |
Per Anmeldeformular auf der Bezirkshomepage. Annahme der Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs – solange der (Platz-) Vorrat reicht. |
Datenschutz: |
Im Rahmen der Lehrgangsbearbeitung und Kampfrichterlisten erhebt, verarbeitet und nutzt der Bezirksschwimmverband für die Lehrgangsmaßnahme und die Kampfrichterdatenbank personenbezogene Daten der Teilnehmenden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Bei den erforderlichen personenbezogenen Daten handelt es sich um den vollständigen Namen, das Geschlecht, die Anschrift mit Straßenname, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsangabe, das Geburtsdatum, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Vereinszugehörigkeit, Lehrgangsdatum, Gültigkeit des Kampfrichterausweises und die Art der Kampfrichterausbildung. Durch Übersendung des Anmeldeformulars erklären die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter gleichzeitig ihre Einwilligungserklärung zu der Nutzung der personenbezogenen Daten. Mit Abgabe der Meldungen bestätigen die meldenden Vereine / Personen, dass alle gemeldeten Lehrgangsteilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter keine Einwände gegen die Veröffentlichung von Namen und Fotos im Rahmen der öffentlichen Berichterstattung (v.a. über die verbandseigene Homepage) erheben. |
Hinweise |
Alle Teilnehmer müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Gerne können an dem Lehrgang auch Anwärter für einen Schiedsrichter-Lehrgang teilnehmen. Interessenten melden sich bitte beim SB Kampfrichterwesen. Neben persönlichem Schreibzeug sollten alle Anwärter aktuelle Wettkampfbestimmungen (Fachteil Schwimmen), Kampfrichterordnung. Die Wettkampfbestimmungen sind auf der Website des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V. unter www.dsv.de im Bereich Schwimmen / Service / Regelwerke zu finden. Durch Abgabe der Meldungen bestätigt der meldende Verein, dass die von ihm gemeldeten Personen weder von ihm noch von einem Dritten im Zusammenhang mit der Ausübung des Schwimmsports Gelder oder sonstige Vorteile erhalten, die über eine übliche Aufwandsentschädigung hinausgehen, und dass damit § 67 a Abs. 3 Abgabenordnung beachtet wird (entsprechende Zahlungen können auch bereits bei Beträgen von unter 400 € vorliegen, vgl. § 67 a Abs. 3 Tz. 33 Abgabenordnung). |