Liebe Vereinsvertreter und Kampfrichter,

der DSV hat den Allgemeinen Teil der Wettkampfbestimmungen (WB-A-Teil) geändert. Mit ihrer kürzlichen Veröffentlichung in der swim & more sind diese Änderungen auch bereits in Kraft getreten. Für unsere Arbeit am Beckenrand ist v.a. der neue § 9 (1) WB-A-Teil mit den veränderten Jugendschutzbestimmungen von Bedeutung. Darin heißt es nun, dass Teilnehmer anamtlichen Wettkampfveranstaltungen des DSV mindestens 10 Jahre und Teilnehmer an amtlichen Veranstaltungender Landesschwimmverbände mindestens 8 Jahre alt sein müssen. Entscheidend ist wie immer das Jahr, in dem das jeweilige Lebensjahr vollendet wird.

Im Gegensatz zu früher dürfen 7jährige also nicht mehr an Veranstaltungen teilnehmen, die unter das Lizenzsystem des DSV fallen. Das betrifft alle amtlichen und nichtamtlichen Wettkämpfe von der Meisterschaft bis zum Vergleichswettkampf. Sollte in den nächsten Wochen (eine Übergangsfrist gibt es nicht) wegen der frühzeitigen Meldungen doch einmal ein oder eine 7jährige gemeldet sein, dann haben alle Veranstaltungsschiedsrichter die Aufgabe, die entsprechenden Meldungen aus dem Meldeergebnis zu nehmen. Diese Aktiven dürfen nicht starten.

Anders sieht es hingegen bei kindgerechten Wettkämpfen aus. Diese fallen nicht unter das DSV-Lizenzsystem, so dass 7jährige (und auch jüngere Teilnehmer) nach wie vor teilnahmeberechtigt sind.

Meldet Euch bei Zweifelfsfragen gerne bei mir.

Herzliche Grüße

Christian Kropp

   
© Michael Speer für den Bezirksschwimmverband Weser-Ems