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Lehrgangsleiter, Referenten, Kampfrichter oder sonstige Personen erhalten bei einigen Veranstaltungen ihre Reisekosten erstattet und zusätzlich eine Aufwandsentschädigung nach den Bestimmungen der LSN Gebühren- und Honorarrichtlinie. Für die Abrechung ist in jedem Fall dieser LSB-Vordruck einzusetzen. |
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