Der Fachausschuss Schwimmen plant die Durchführung der Bezirks-Wettkampfveranstaltungen im kommenden Jahr unter Anwendung der 2G-Regel.
Die Anwendung der 2G-Regel würde die Durchführung der Veranstaltungen unter "normalen" Bedingungen ermöglichen (ohne Mindestabstand, ohne Maske).
Unter den derzeitigen Gegebenheiten soll dieser Beschluss unter den folgenden Voraussetzungen gelten:
- Die Anwendung der 2G-Regel wird für Teilnehmer unter 18 Jahren durch das Land Niedersachsen nicht vorgeschrieben.
- Eine Schutzverordnung des Landes Niedersachsen im Zusammenhang mit der Entwicklung der Pandemie Covid-19 Sars-CoV-2 ist weiterhin wirksam.
Sollte im Zuge der Corona-Schutzverordnung eine Verschärfung dahingehend erfolgen, dass die 2G-Regel auch für jüngere Teilnehmer als 18 Jahre Anwendung vorgeschrieben wird, soll unter anderem aufgrund der
Eintwicklung bei den Impfquoten in der betreffenden Altersgruppe neu entschieden werden.
Wir werden die aktuelle Entwicklung weiter im Blick behalten und Euch bei Änderungen der Voraussetzungen entsprechend informieren.
(mo)