Ziel der Berufung ist es, die Nachwuchsförderung im Bezirksschwimmverband Weser-Ems e.V. über die beiden Säulen Talentnest und Bezirkskader weiter auszubauen. Die geförderten Kinder bekommen dadurch die Möglichkeit, an schwerpunktzentrierten Lehrgängen mit dem Ziel der weiteren Leistungsverbesserung teilzunehmen, in denen auf die individuellen spezifischen Besonderheiten eingegangen werden kann. Gleichzeitig können die Konzepttrainer die sportliche Entwicklung genauestens verfolgen und im engen Austausch mit den Heimatvereinen die Schwerpunkte festlegen.

Das Konzept umfasst dabei folgende Stufen:

  • Talentnest Sichtung/ Talenterkennung – Jahrgänge 2018/2019
  • Talentnest GLT/ Talentförderung – Jahrgang 2017
  • Bezirkskader 1 – Jahrgänge 2015/2016
  • Bezirkskader 2 – Jahrgang 2014

Die Berufung erfolgt durch die Vorsitzende des Fachausschuss Schwimmen des BSV Weser-Ems e.V. in Abstimmung mit den Talenttrainern mittels persönlicher Anschreiben über die Vereine. Die Vereine sind dazu angehalten, diese Schreiben zeitnah an die Athleten zu verteilen. Die Rückmeldefrist ist der 07.09.2025, etwaige Nachnominierungen werden anschließend bekannt gegeben.

Zugangsvoraussetzung für diesen Kader sind folgende Kriterien:

  • Keine Kaderangehörigkeit des Landesschwimmverbandes Niedersachsen e.V. (LSN)
  • Erreichen der Förderkriterien des BSV Weser-Ems e.V. in der jeweiligen Altersstufe
  • Nominierung durch den Verein

Die Zugehörigkeit zum BWE-Kader beginnt am 10.09.2025 und endet am 31.07.2026.

Durch die Berufung in den BWE-Kader entsteht keinerlei Rechtsanspruch der Aktiven/Vereine auf eine Förderung jeglicher Art seitens des BSV Weser-Ems e.V..

Kaderverpflichtungen

  • Die Teilnahme an Auswahlwettkämpfen des BSV ist ausdrücklich erwünscht. Ausnahmen sind parallel stattfindende Maßnahmen der höheren Verbände. Im Krankheitsfall ist eine Abmeldung beim zuständigen Talenttrainer zu erbringen.
  • Die Teilnahme an allen Meisterschaften des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems e.V. (insofern diese vom Heimtrainer als sinnvoll erachtet wird und die notwendige Altersklasse erreicht wird) ist gewünscht, einschließlich aller Mehrkämpfe.
  • Die Teilnahme an den Lehrgängen ist bei Anmeldung verpflichtend, eine Nichtteilnahme ohne vorherige Abmeldung wird mit einer nachträglichen Teilnahmegebühr von 10 € belegt.

Allgemeine Hinweise

  • Mit Anmeldung wird die Kadervereinbarung des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems e.V. anerkannt.
  • Bei unsportlichem Verhalten und/oder dem Ansehen des BSV Weser Ems e.V. schädigendem Auftreten/ Handlungsweise kann dem Sportler / der Sportlerin der BSWE-Kaderstatus durch die Vorsitzende des Fachausschusses Schwimmen in Absprache mit dem zuständigen Talenttrainer entzogen werden.

Datenschutzhinweis und Einverständniserklärung

  • Die Anmeldedaten werden in einer Datenbank des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems e.V. und beim Trainerteam gespeichert. Diese Daten werden ausschließlich von den für Leistungssport zuständigen Mitarbeitenden des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems e.V. genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
  • Namen und Fotos werden im Rahmen der Kaderlistenveröffentlichung und Berichterstattungen auf der BSV-Homepage veröffentlicht. Ich erkläre mich mit der Nutzung meiner Daten einverstanden.

 

Mit sportlichen Grüßen

Christiane Füllgraf

   

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© Michael Speer für den Bezirksschwimmverband Weser-Ems