Änderungen in den WB und der Kampfrichterordnung
DSV ändert Regelwerke mit Wirkung vom 01.01.2012
  2011-11-23

Liebe Schwimmfreunde,

zum 01.01.2012 ändern sich die Wettkampfbestimmungen und die Kampfrichterordnung in einigen Bereichen. Die neuen Texte werden in Kürze auf der DSV-Homepage veröffentlicht. Hier zusammengefasst die wichtigsten Änderungen:

  • Im Freiwasserschwimmen beginnt die startberechtigte Jugendklasse bereits bei 12 Jahren. Es gibt neue Streckenbegrenzungen: 12- und 13-jährige dürfen max. 2,5 km schwimmen, 14- bis 16-jährige max. 5 km.
  • Bei den Masters-Wettkämpfen gibt es beim Schmetterling-Schwimmen im Hinblick auf den bisher schon zulässigen Brust-Beinschlag folgende Neuerung: Pro Armzug ist nur ein Brustbeinschlag erlaubt. Der Brustbeinschlag hat dem Armzug nachzufolgen, außer nach dem Start und der Wende, hier ist ein Brustbeinschlag auch vor dem ersten Armzug erlaubt.
  • Neu ist bei den Masters auch: In das Protokoll und die Protokolldatei ist, sofern es sich um Wettkämpfe handelt, an denen Schwimmer unterschiedlichen Geschlechts teilnehmen, auch das Geschlecht des jeweiligen Schwimmers anzugeben.
  • Kampfrichter müssen Mitglied in einem dem LSN angeschlossenen Verein sein. Das ist v.a. für alle Vereine wichtig, die ab Januar 2012 TeilnehmerInnen für Kampfrichter-Lehrgänge melden wollen. Ob – und wenn ja wie das von den jeweiligen Veranstaltungsschiedsrichtern am Beckenrand überprüft werden kann und soll, ist derzeit völlig unklar.
  • In der WKR-Ausbildung sind zukünftig 9 Unterrichtseinheiten und in der ST-Ausbildung 1 Unterrichtseinheit zu absolvieren. Im Kampfrichterlehrstab werden wir uns dazu einige Gedanken zur konkreten Umsetzung in der Ausbildungspraxis machen. Es dauert daher noch ein wenig, bis ich die Ausschreibungen für das Jahr 2012 veröffentlichen werde. Der erste Lehrgang wird allerdings nicht vor dem letzten Januar-Wochenende stattfinden.
  • Nach dem Besuch eines Kampfrichterlehrganges folgen immer einige Praxiseinsätze bis zur Ausstellung der endgültigen Lizenz. Zukünftig müssen alle WKR 4 verschiedene Einsätze bei mind. 2 Wettkämpfen und die AW müssen unterschiedliche Einsätze bei 3 Wettkampfveranstaltungen absolvieren.
Auslegungsfragen und die Auswirkungen einzelner Regelungen können und sollten wir bei den anstehenden Gremiensitzungen besprechen. Gerne können wir aber auch telefonieren oder mailen.

Herzliche Grüße

Christian Kropp
Kampfrichter-Obmann
im Bezirksschwimmverband Weser-Ems e.V.
   
© Michael Speer für den Bezirksschwimmverband Weser-Ems