Änderungen im Lizenzierungsverfahren Veranstaltungsgbühr wird nicht eingeführt |
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Der Ausschuss für Satzungs- und Rechtsfragen hat am vergangenen Wochenende beschlossen, die Jahreslizenz ab dem Jahr 2012 auf 15,00 Euro zu erhöhen. Die Altersbegrenzung zur Zahlung der Jahreslizenz wurde abgeschafft. Ab 2012 ist die Jahreslizenz für alle Athletinnen und Athleten zu zahlen, die am Wettkampfbetrieb des DSV teilnehmen. Ausgenommen sind kindgerechte Wettkämpfe. Alle bisher für 2012 erstellten Rechnungen werden an die aktuelle Regelung angepasst und entsprechend nachberechnet. Bei Startrechtswechseln von mehr als zehn Athletinnen und Athleten zur gleichen Zeit von einem zum anderen Verein wird ab dem elften Athleten eine Wechselgebühr pro Athlet in Höhe von 10,00 Euro eingeführt. Die diskutierte Veranstaltungsgebühr pro Wettkampfveranstaltung in Höhe von 150,00 Euro bzw. 200,00 Euro wird nicht eingeführt. Automatische Startrechtaustragung im Lizenz-Portal des DSV Im September 2011 wurden gem. WB-AT § 23e erstmalig alle Startrechte von Sportlern ausgetragen, die länger als 3 Jahre nicht gestartet sind. Diese Sportler sind nur noch in der Schwimmerabfrage, aber nicht mehr im Lizenzportal zu finden. Sollte einer dieser Sportler doch wieder starten wollen, kann dies mit dem Formular 007 "Änderung von Stammdaten" mitgeteilt werden. Die Wiederaufnahme eines Startrechts erfolgt kostenlos. Vermerken Sie ggf. auf dem Antrag handschriftlich "+ Lizenz", dann wird diese gleichzeitig mit vergeben. [Quelle: DSV] | ||
Bericht veröffentlicht von Heiko Boknecht |
Änderungen im Lizenzierungsverfahren
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- Geschrieben von Heiko Boknecht